Stand 18.02.2020
Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma TBS Engineering, nachstehend TBS (bzw. wir oder uns) genannt.
Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der TBS und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote der TBS sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unser schriftliches Bestätigungsschreiben verbindlich.
- Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlich festgelegten und bestätigten Vertragsumfang hinausgehen, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch TBS.
Angebotsunterlagen
Die TBS behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns.
Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
Mitwirkungspflicht/Termine
- Der Auftraggeber stellt TBS die für die Konstruktion der Leistungskomponenten erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen, Dateien und sonstige Unterlagen zur Verfügung. Für die Richtigkeit dieser Vorgaben ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, gehen Verzögerungen hieraus zu seinen Lasten.
- Der Auftraggeber ist im Übrigen auch im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung der vertragsgegenständlichen Leistungskomponenten verpflichtet.
- Sofern die TBS dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber der TBS jeweils unverzüglich mitteilen.
- Sofern Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme derer abstellen. Die, vom Auftraggeber, abgestellten Mitarbeiter sind für alle notwendigen und zweckmäßigen Entscheidungen bevollmächtigt.
- Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Termine und Fristen sind dann neu zu vereinbaren, wenn nachträglich Änderungen vereinbart oder durch den Auftraggeber bereitzustellende Informationen nicht fristgerecht der TBS übergeben werden.
- Teillieferungen sind zulässig, wenn diese einen zumutbaren Umfang umfassen.
Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
- Die Nutzungsrechte verbleiben bis zur Entrichtung der, vom Auftraggeber, geschuldeten Vergütung bei der TBS. Dem Auftraggeber wird das einfache, räumliche und zeitliche unbeschränkte Recht eingeräumt, die vertragsgegenständlichen Konstruktionsergebnisse zu nutzen.(§ 158 Abs. 1 BGB)
- Ohne vorige schriftliche Zustimmung der TBS dürfen die zur Verfügung gestellten Leistungskomponenten weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
- Die TBS behält sich bis zur vollständigen Entrichtung der geschuldeten Vergütung das Eigentum der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungskomponenten vor.
- In den Unterlagen werden, an geeigneten Stellen, Hinweise auf die Urheberstellung der TBS aufgenommen. Diese Hinweise, dürfen ohne Zustimmung der TBS nicht entfernt werden.
Kündigung
Die Beendigung eines laufenden Projektes kann von beiden Vertragspartnern nur aus wichtigem Grunde herbeigeführt werden. Wird aus einem Grunde gekündigt, den TBS zu vertreten hat, so steht TBS ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung zu. In allen anderen Fällen behält TBS den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
Gewährleitung und Haftung
- Für Mängel haftet TBS nach den Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Leistungskomponenten, welche vom Auftraggeber bereitgestellt werden, ist TBS nicht verantwortlich. TBS ist nicht verpflichtet die zur Verfügung gestellten Inhalte auf Rechtsverstöße zu überprüfen.
Geheimhaltung
Zwischen TBS und dem Auftraggeber besteht eine wechselseitige Verpflichtung sämtliche Informationen bezüglich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln. Die Informationen sind lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist TBS berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben.
Projektfortschritt / Abnahme der Leistungskomponenten
- Der Projektfortschritt wird vom Auftraggeber durch Zustimmung der ihm vorgelegten Fortschrittberichte bestätigt.
- Die Abnahme der fertiggestellten Leistungskomponenten erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers. Die Leistungskomponenten gelten als abgenommen, sollte der Auftraggeber, innerhalb einer Woche nach Aufforderung zur Abnahme durch TBS, nicht reagieren.
Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Rechnungen von TBS sind sofort nach Erhalt rein netto Kasse zur Zahlung fällig.
- TBS ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu fordern und Teilrechnungen für erbrachte Leistungen zu stellen.
- Die Erfüllung bereits beauftragter Leistungen kann durch TBS abgelehnt werden, bis alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind.
Datenschutz
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Auftraggeber verweist TBS auf die gesonderte Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für die Auftragsleistungen von TBS und die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist Zell im Wiesental.
- Gerichtsstand ist der Sitz von TBS. TBS hat jedoch die Berechtigung den Auftraggeber an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.